Jus avocandi Bedeutung

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Jus avocandi

Jus avocandi Logo #42295Jus avocandi (lat.), Abberufungsrecht; das Recht des zuständigen Obergerichts, eine Sache, die vor dasselbe gehört, dem Untergericht abzufordern.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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